Project number: 26.15.17.04.01_BewilStallSystem
Evaluating livestock housing facilities in terms of animal welfare
Serienmässig hergestellte Stalleinrichtungen und Aufstallungssysteme dürfen in der Schweiz nur angeboten und verkauft werden, wenn sie gemäss Art. 7, Abs. 2 des Tierschutzgesetzes bewilligt sind. Das Projekt prüft ob die Einrichtungen und Systemen den Anforderungen einer tiergerechten Haltung genügen, und ist eine Vollzugstätigkeit. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für den Bewilligungsentscheid. Die Beurteilung der Tiergerechtheit erfolgt je nach vorhandenen Produktkenntnissen entweder anhand von Stallbesuchen oder durch eine praktische Prüfung (Art. 82, Abs. 2, Tierschutzverordnung). Letztere findet auf Praxisbetrieben oder in einem Versuchsstall der Agroscope statt. Sie beinhaltet die Erhebung von Parametern zum Verhalten, zu physiologischen Belastung und zur Tiergesundheit von Wiederkäuern. Die gewonnenen Erkenntnisse aus der Prüfung und Bewilligung von Stalleinrichtungen und Aufstallungssystemen werden für die Unterstützung und die Beratung der kantonalen Vollzugsunterstützung und für die Weiterentwicklung der Tierschutzgesetzgebung verwendet. Der Wissenstransfer der Forschungsergebnisse zu den Tierhaltenden erfolgt mit praxisorientierten Publikationen.