Das Merkblatt richtet sich an die zuständigen kantonalen Dienste, an die Inspektor/innen des Eidgenössischen Pfanzenschutzdienstes (EPSD), mandatierte Kontrolleur/innen und Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte und Pflanzgut produzieren, sowie an weitere Interessierte. Es gibt Empfehlungen zu Hygienemassnahmen für nicht geregelte und geregelte Pflanzenschadorganismen, die vom Menschen oder durch seine Tätigkeit mit Arbeitsgeräten übertragen werden und unbeabsichtigt verbreitet oder verschleppt werden können. Die Empfehlungen gelten sowohl für den Freilandanbau als auch für den geschützten Anbau unter Glas oder Folie. Pflanzenschädigende Organismen sind Bakterien, Pilze, Viren oder Viroide und Nematoden. Beispiele: Feuerbrand, Ralstonia sp., Platanenkrebs, Tomato brown rugose fruit virus (ToBRFV), Potato spindle tuber viroid (PSTVd) sowie Kartoffelzystennematoden oder Wurzelgallennematoden. Entsprechende Hygienemassnahmen sind nach Kontakt mit symptomatischen Pflanzen oder nach dem Betreten von Parzellen mit kontaminierter Erde oder kontaminiertem Substrat unerlässlich.
Bünter M., Altenbach D., Camps C., Debonneville C., Schumpp O., Massana Codina J., Dahlin P.
Hygienemassnahmen bei der Entnahme von Verdachtsproben und bei Sanierungsarbeiten im Umgang mit Pflanzenschadorganismen, die vom Menschen übertragen werden können.
Agroscope. Merkblatt Nr. 205, 2024, 3 S.
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