Die Gemeinkostenallokation soll sicherstellen, dass alle Kosten eines Betriebs, die mit der Produktion zusammen-hängen, in die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einzelner Betriebszweige einfliessen. Man spricht dabei von den sogenannten Vollkosten.
Ausgangspunkt der Zuteilung sind die Standardkosten pro Betriebszweig gemäss Literatur, wie beispielsweise «Fr. Gebäudekosten pro Milchkuh und Jahr» oder «Stunden Arbeitsaufwand pro Hektare Weizen und Jahr». Diese werden in der Regel nach Grösse des Betriebszweigs und Region (Tal, Hügel, Berg) des Betriebs differenziert.
Die Standardkosten pro Grösseneinheit werden mit der Grösse des Betriebszweigs multipliziert. Pro Gemeinkosten¬kategorie «Arbeit», «Maschinen», «Gebäude» und «sonstige Gemeinkosten» wird die betriebsweite Summe aller Betriebszweige berechnet und den in der Buchhaltung vorgefundenen Kosten gegenübergestellt. Die Standard¬kosten der Betriebszweige werden proportional erhöht oder reduziert, damit die aus den Standardkosten berechnete Summe den vorgefundenen Kosten des Betriebs entspricht.
In die Berechnung des kalkulatorischen Gewinns fliessen alle (Markt-)Leistungen und Direktkosten sowie alle approximativ zugeteilten Direktzahlungen und Gemeinkosten (inkl. Opportunitätskosten) ein. Zur Berechnung des Arbeitsverdienstes aller Arbeitskräfte werden die Arbeitskosten hingegen nicht berücksichtigt. Anders ausgedrückt entspricht der Arbeitsverdienst dem kalkulatorischen Gewinn zuzüglich Arbeitskosten. Der Arbeitsverdienst pro Stunde ergibt sich, indem der gesamte Arbeitsverdienst durch die Summe der eingesetzten Arbeitsstunden dividiert wird, unabhängig davon, ob diese von Angestellten oder Familienarbeitskräften geleistet wurden.