Für Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten
ist die artgerechte Haltung von
Nutztieren wichtig. Fleisch mit einem
höheren Tierwohlstandard lässt sich meist
teurer verkaufen, verursacht aber höhere
Kosten für Arbeit, Stroh oder Gebäude und
unterliegt auch einem höheren Marktrisiko.
Diese Studie beantwortet die Frage,
inwiefern diese Kosten durch Tierwohlprämien
über den Markt (Labelprämie) und
über den Bund (Direktzahlungen) gedeckt
sind. Gegenstand der Untersuchung sind
Buchhaltungsabschlüsse von 11 Rindviehund
10 Schweinemastbetrieben mit dem
IP-Suisse-Label, die mit einer Situation
nach Minimalstandard (Tierschutzverordnung)
verglichen wurden.
Die Tierwohlprämie bei der Rindermast
wird zu 66 % vom Markt und zu 33 % durch
Direktzahlungen des Bundes finanziert.
Die Kosten für das höhere Tierwohl sind
dadurch allerdings nur zu 72 % gedeckt. In
der Schweinemast wird die Tierwohlprämie
zu knapp 60 % vom Markt und zu gut 40 %
vom Bund finanziert, und die Kosten der
Tierwohl-Leistungen sind zu 91 % gedeckt.
Je mehr Mastplätze ein Betrieb hat, desto
besser werden auch die Mehrkosten für
Tierwohl-Leistungen gedeckt. Umgekehrt
ist die Kostendeckung durch die Tierwohlprämien
bei Betrieben mit kleineren
Bestandesgrössen noch geringer.
Die höheren Direkt- und Strukturkosten
sowie die Risikokosten aufgrund von nachfragebedingten
Prämienausfällen werden
auf den Betrieben offenbar eher unterschätzt
bzw. nicht einkalkuliert. Rindermast-
Betriebe mit eigener Grundfutterproduktion
sind davon stärker betroffen als
Schweinemast-Betriebe, die sich einfacher
kalkulieren lassen.