Vor der Zulassung wird das Grundwassergefährdungspotenzial von Pflanzenschutzmitteln evaluiert
und die toxikologische Relevanz der Metaboliten geprüft. Die gesetzlichen Regelungen für
Metaboliten in Grund- bzw. Trinkwasser führen jedoch im Vollzug zu Unklarheiten. Mit der Festlegung
von zwei gesetzlichen Werten für nicht relevante Metaboliten im Grundwasser, einem oberen
Orientierungswert und einem unteren Orientierungswert, könnte Klarheit geschaffen werden.