Die Ergebnisse der IPS-Stichprobe sind aufgrund detaillierten Vollkostenrechnungen in einer geschichteten Zufallsstichprobe, klärenden Interviews und Quervergleichen mit anderen Betrieben robust und lassen allgemeingültige Aussagen zu. Rind: Bei 57 Mast-Plätzen werden gut ein Viertel der Aufwendungen für das Tierwohl nicht entschädigt. Mastschweine: Bei 215 Mastschweineplätzen werden die Aufwendungen für das Tierwohl nur knapp entschädigt. Für die Kompensation der Tierwohl-Kosten müssen auch alternative Modelle in Betracht gezogen werden wie verstärkte Investitionsbeihilfen oder Beiträge an die Futterfläche, um das Abschöpfen der Prämien durch die vor- und nachgelagerten Sektoren abzuschwächen. Eine Kostendeckung zu 100% ist für den Produzenten noch kein ökonomischer Anreiz, Tierwohlleistungen zu erbringen. Hierfür müsste ein Gewinn resultieren, um auch die Kosten im Zusammenhang mit der Umstellung (Planungskosten) zu decken und um seine Arbeit generell besser entlöhnen zu können als bei einer Minimalstandard-Situation.
Gazzarin C., Zimmert F., Meier L.
Vergleichende Betriebszweiganalyse unterschiedlicher Tierwohlstandards in der Schweine- und Rindermast.
Agroscope. 2020, 39 pp.
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